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QUALITÄTSSTUFEN FÜR WEIN IN DEUTSCHLAND

In Deutschland gibt es folgende Klassifizierungen bzw. Qualitätsstufen für Wein, die laut Weingesetz auf dem Etikett angegeben werden muss.
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, welche Kriterien für welche Qualitätsstufe erfüllt werden müssen.

TAFELWEIN

Ein deutscher Tafelwein muss einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 vol% aufweisen, nach Anreicherung darf dieser Wert 12 vol% nicht übersteigen.
Seit einer Änderung im europäischen Weinrecht vom 1.August 2009 ist die Begrifflichkeit Deutscher Tafelwein veraltet, seitdem muss es korrekterweise Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung heißen.
Dem Winzer darf auf dem Etikett den Jahrgang und ausgewählte Rebsorten angeben, die Angabe des Alkoholgehalts und der Weinart ist Pflicht.

LANDWEIN

Landwein ist die zweitniedrigste Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Es handelt sich um einen Wein mit geschützter geografischer Angabe. Um die Bezeichnung Deutscher Landwein tragen zu dürfen, muss der Wein aus zu mindest 85% Trauben gekeltert werden, die aus dem angegeben Landweingebiet stammen.

Übersicht über die Landweingebiete in Deutschland (seit 1.8.2009)
Ahrtaler Landwein
Badischer Landwein
Bayerischer Bodensee-Landwein
Brandenburger Landwein
Landwein Main
Landwein der Mosel
Landwein Neckar
Landwein Oberrhein
Landwein Rhein
Landwein Rhein-Neckar
Landwein der Ruwer
Landwein der Saar
Mecklenburger Landwein
Mitteldeutscher Landwein
Nahegauer Landwein
Pfälzer Landwein
Regensburger Landwein
Rheinburgen Landwein
Rheingauer Landwein
Rheinischer Landwein
Saarländischer Landwein
Sächsischer Landwein
Schleswig-Holsteiner Landwein
Schwäbischer Landwein
Starkenburger Landwein
Taubertäler Landwein

QUALITÄTSWEIN

Qualitätswein oder auch Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss zu 100% aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen und ausschließlich aus dort zugelassenen Rebsorten gekeltert werden. Außerdem müssen Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete ein eine amtliche Qualitäsweinprüfung erfolgreich überstehen. In Deutschland erhält ein Qualitätswein eine amtliche Prüfnummer, die auf dem Etikett aufgeführt werden muss.
Ein Qualitätswein aus Deutschland, der sortenrein gekeltert wird, muss für diese Rebsorte typisch sein. Ist auf dem Etikett neben dem Anbaugebiet noch eine Lage angegeben, müssen zumindest 85% der verwendeten Trauben aus dieser Einzellage stammen, die übrigen Trauben müssen aus demselben Anbaugebiet stammen.

Die 13 bestimmten Anbaugebiete in Deutschland
Ahr
Baden
Franken
Hessische Bergstraße
Mittelrhein
Mosel
Nahe
Pfalz
Rheingau
Rheinhessen
Saale-Unstrut
Sachsen
Württemberg

Classic
Die Bezeichnung Classic ist für Qualitätsweine aus Deutschland zugelassen, die nach speziellen Vorgaben erzeugt werden. Nur Weißwein und Rotwein dürfen die Bezeichnung Classic tragen, wenn sie aus regionstypischen Trauben gekeltert werden und einen Restzuckergehalt von nicht mehr als 15 Gramm/Liter aufweisen.

Selection / Erstes Gewächs
Nach Classic ist Selection die nächsthöheren Stufe im Rahmen der Prädikatsweine. Die Bezeichnung Selection oder Erstes Gewächs (nur im Rheingau) kennzeichnet trockene deutsche Weine. Die verwendeten Trauben müssen in ausgewählten Lagen gereift sein, der Ertrag ist streng begrenzt und die Lese muss von Hand erfolgen. Diese Weine dürfen frühestens am 1. September des auf den Lesetermin folgenden Jahres auf den Markt kommen.

PRÄDIKATSWEIN

Der Prädikatswein ist die höchste Qualitätsstufe im deutschen Weinbau. Vor 12007 waren Weine dieser Klasse unter der Bezeichnung Qualitätswein mit Prädikat bekannt. Nach deutschem Weinrecht dürfen Prädikatsweine ausschließlich aus einer Rebsorte gekeltert werden.
Weine dieser Qualitätsstufe dürfen nicht angereichert werden. Das bedeutet, dass der Alkoholgehalt nicht durch die Zugabe von Zucker oder Most zum Traubensaft vor oder während der Gärung gesteigert werden darf. Dazu gibt es eine Reihe weiterer Vorschriften, die bei der Erzeugung von deutschen Prädikatsweinen beachtet werden müssen. So muss das gesamte Lesegut, das für einen Wein verwendet wird, aus einem einzigen Anbaubereich stammen und auch die Weinbereitung muss in diesem Anbaugebiet erfolgen. Es darf keine Behandlung des Weines mit Holzchips erfolgen und der Wein darf nicht vor dem 1. März des Folgejahres abgefüllt werden. Wie auch beim Qualitätswein muss der Prädikatswein eine amtliche Prüfung überstehen, in deren Anschluss er eine  Amtliche Prüfnummer erhält, die auf dem Etikett angegeben werden muss.

Laut deutschem Weingesetz wird innerhalb der Prädikatsweine zwischen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterschieden.

Kabinett
Leichte, feine Weine mit geringem Alkoholgehalt.

Spätlese
Reife und elegante Weine, deren Trauben etwas später gelesen wurden.

Auslese
Edle Weine, die aus vollreifen Trauben gekeltert werden. Sehr intensiv und nachhaltig im Geschmack.

Beerenauslese
Vollfruchtige Weine, die aus überreifen, edelfaulen Trauben erzeugt werden.

Trockenbeerenauslese
Die von Edelfäule befallenen Trauben sind rosinenartig eingeschrumpft, bevor sie für diesen Wein verwendet werden. Das Ergebnis sind sehr süße, beinahe honigartige Weine mit großem Alterungspotenzial.

Eiswein
Für Eiswein dürfen ausschließlich Trauben verwendet werden, die bei unter -7°C gelesen und noch im gefrorenen Zustand gekeltert wurden.

VDP-KLASSIFIKATION

Die VDP-Klassifikation bezeichnet ein Qualitätsstufen-Modell, das der Verband Deutscher Prädikatsweingüter sich selbst auferlegt hat. Die VDP-Klassifikation fällt dementsprechend nicht unter das deutsche Weingesetz. Ziel dieser Klassifikation des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter ist es, die Wertigkeit der besten Lagen Deutschlands hervorzuheben und zu erhalten, den Stellenwert der großen deutschen Weine zu stärken und die Bedeutung der traditionsreichen fruchtsüßen Prädikatsweine wiederherzustellen.
Als Grundlage dieses Modells wird das Terroir, also die Herkunft in Verbindung mit der Qualität, herangezogen. Die Einstufung des jeweiligen Weinbergs richtet sich dabei nach dem Boden, dem Klima und der Tradition der Lage. Dazu gibt es strenge Vorgaben zu den zulässigen Rebsorten, die sich aus jahrhundertelanger Erfahrung zahlreicher Winzer ergeben haben. Die Einstufung der einzelnen Lagen erfolgt durch den jeweiligen VDP-Regionalverband.

DAS WEIN-KLASSIFIKATIONSMODELL DES VDP

Die gegenwärtige VDP-Lagenklassifikation wurde 2012 eingeführt und ist seit dem Jahrgang 2012 gültig. Diese neue Klassifikation löste das vorherige Dreistufenmodell ab, das seit 2001 in Gebrauch war. Dieses Dreistufenmodell umfasste Stufe 1 – Großes Gewächs, Stufe 2 – klassifizierte Lagenweine aus Ersten Lagen, Stufe 3 – Gutsweine und Ortsweine.
Die Neuregelung von 2012 umfasst nun folgende Klassifikationen in aufsteigender Reihenfolge:

VDP GUTSWEIN

Einstieg in die herkunftsgeprägte Qualitätshierachie de Prädikatsweingüter. Stammt aus gutseigenen Lagen, in denen zumindest 80% vom VDP empfohlene Rebsorten angebaut werden.
Auf dem Etikett trägt der VDP Gutswein den Namen des Weinguts, der Region und der Rebsorte, die Angabe VDP Gutswein darf auf Etikett und /oder Kapsel angegeben werden, muss es aber nicht. Die Prädikate „Kabinett“ und „Spätlese“ sind für trockene und restsüße Weine zulässig. Die Prädikate ab „Auslese“ sind edelsüßen Weinen vorbehalten.

VDP ORTSWEIN

Stammt aus den besten und traditionellsten Weingärten eines Ortes, die mit zumindest 80% gebietstypischen Rebsorten bestockt sind.
Ein trockener VDP Ortswein trägt die Bezeichnung „Qualitätswein trocken“, ein Prädikat wird nicht vergeben. Ein fruchtsüßer VDP Ortswein darf dem Ausbau entsprechend ein klassisches Prädikat führen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett führt jeder dieser Weine folgende Angaben: Name des Weinguts und der Rebsorte, den Ortsnamen. Freigestellt ist die Angabe VDP Ortswein auf Etikett und / oder Kapsel.

VDP ERSTE LAGE

Weine aus erstklassigen Lagen mit eigenständigem Charakter. In diesen Lagen muss nachweislich über lange Zeit Wein mit hoher Qualität erzeugt worden sein. Diese Lagen werden von den VDP-Regionalverbänden sorgfältig ausgewählt und eingegrenzt.
Es sind nur regionaltypische und streng limitierte Rebsorten (Liste siehe weiter unten) zugelassen. Die Trauben müssen von Hand gelesen werden. Damit ein Wein die Bezeichnung VDP Erste Lage tragen darf wird nicht nur der Weinbaubetrieb überprüft, sondern auch die Arbeit im Weinberg. Außerdem muss der Wein einer Prüfungskommission vorgestellt werden, die ihn prüft und freigibt.
Die Kennzeichnung lautet „Qualitätswein trocken“, Prädikatsstufen sind für trockene Weine nicht vorgesehen. Halbtrockene und feinherbe Weine sind zulässig, tragen aber keine weitere Bezeichnung. Die Angabe halbtrocken oder feinherb ist freigestellt. Fruchtsüße und edelsüße Weine tragen die klassischen Prädiktate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett führt ein Wein aus der VDP Erste Lage den Namen des Weinguts, die Rebsorte, den Ortsnamen und den Namen der Lage als Herkunftshinweis. Die Angabe VDP Erste Lage auf der Kapsel ist obligatorisch.

VDP GROSSE LAGE

Weine aus den hochwertigsten Weinbergen Deutschlands. Weine mit deutlichem Lagencharakter und besonderem Reifepotential. Diese Weine dürfen ausschließlich aus vorgegebenen, regionstypischen Rebsorten gekeltert werden (Liste der Reben siehe weiter unten). Die Handlese ist vorgeschrieben, dazu gelten strenge Ertragsbegrenzungen. Damit ein Wein die Bezeichnung VDP Große Lage tragen darf wird nicht nur der Betrieb überprüft, sondern auch die Arbeit im Weinberg und die Einhaltung der Ertragsmengen. Die Weine werden zudem vor und nach der Abfüllung von einer Prüfungskommission überprüft und freigegeben.
Trockene Weine aus der VDP Große Lage werden als VDP Großes Gewächs bezeichnet. Sie werden in spezielle Flaschen gefüllt, auf die ein Traubenlogo und die Buchstaben GG geprägt sind. Nur in Ausnahmefällen darf auf diese Flasche verzichtet werden, dann findet sich das Traubenlogo mit den Buchstaben GG darunter auf dem Etikett. Fruchtsüße und edelsüße Weine tragen zusätzlich die klassischen Prädikate: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese., Trockenbeerenauslese oder Eiswein.
Auf dem Etikett eines Weines der VDP Große Lage sind folgende Informationen zu finden: Name des Weinguts, Rebsorte und den Lagennamen ohne Ortsnamen. Die Angabe VDP Große Lage auf der Kapsel ist verpflichtend.

ZUGELASSENE REBSORTEN FÜR DIE VDP-KLASSIFIKATIONEN GROSSE LAGE UND ERSTE LAGE

Die Anbaugebiete entscheiden in Eigenverantwortung darüber, welche Rebsorten zugelassen werden. Fehlt die Erste Lage in der Auflistung, so wir diese in der entsprechenden Region nicht verwendet.

  • Ahr
    Große Lage: Frühburgunder, Riesling (nur edelsüß), Spätburgunder
  • Baden
    Große Lage:  Chardonnay, Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder, Lemberger nur an der Badischen Bergstraße und im Kraichgau
    Erste Lage: Auxerrois, Gewürztraminer, Muskateller, Rieslaner (nur edelsüß), Sauvignon Blanc, Scheurebe, Silvaner, Schwarzriesling
  • Franken
    Große Lage: Riesling, Silvaner, Spätburgunder, Weißburgunder
    Erste Lage: Frühburgunder, Grauburgunder, Rieslaner, Scheurebe, Traminer, auf Antrag: Chardonnay, Lemberger, Müller-Thurgau, Muskateller, Sauvignon Blanc
  • Hessicher Bergstraße
    Große Lage: Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder
    Erste Lage: Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder
  • Mittelrhein
    Große Lage: Riesling, Spätburgunder
  • Mosel
    Große Lage: Riesling
  • Nahe
    Große Lage: Riesling
  • Pfalz
    Große Lage: Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder
    Erste Lage: Chardonnay, Grauburgunder, Gewürztraminer (nur edelsüß), Muskateller, Scheurebe
  • Rheingau
    Große Lage: Riesling, Spätburgunder
    Erste Lage: Riesling, Spätburgunder
  • Rheinhessen
    Große Lage: Riesling, Spätburgunder
  • Saale-Unstrut
    Große Lage: Frühburgunder, Grauburgunder, riesling, Silvaner, Spätburgunder, Traminer, Weißburgunder
    Erste Lage: Blauer Zweigelt
  • Sachsen
    Große Lage: Frühburgunder, Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Traminer, Weißburgunder
    Erste Lage: Frühburgunder, Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder, Traminer, Weißburgunder
  • Württemberg
    Große Lage: Grauburgunder, Lemberger, Riesling, Spätburgunder, Weißburgunder
    Erste Lage: Chardonnay, Gewürztraminer, Muskateller, Muskattrollinger, Samtrot, Sauvignon Blanc, Schwarzriesling, Silvaner, Trollinger

TAMAYO VILLAGRAN GASTRO LIMITED, DUBLIN (IE) – ZWEIGNIEDERLASSUNG – ALTSTÄTTEN

CAFE & MORE – Das etwas andere Kaffeehaus

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