INTERNATIONALE KLASSIFIZIERUNGEN UND BEZEICHNUNGEN VON WEIN VERSTEHEN
In der gesamten EU muss laut Weingesetz auf dem Etikett eines Weines die Qualitätsstufe bzw. Klassifizierung angegeben werden. Dabei handelt es sich um Bezeichnungen, die man schon vielfach gehört hat, manchmal aber nicht genau zuordnen kann. Daher möchten wir hier auf dieser Seite einige der wichtigsten internationalen Qualitätsstufen für Wein vorstellen und erläutern, damit Sie genau wissen, was Sie kaufen.
Ein Problem ist die internationale Vergleichbarkeit der Qualitätsstufen, denn jedes Land hat sein eigenes Weingesetz und damit eigene Regelungen für die Klassifizierungen. Während einige Kriterien zur Festlegung von Qualitätsstufen in vielen Ländern einheitlich gestaltet sind, gibt es gleichzeitig eine ganze Reihe von Kriterien, die nur für ein bestimmtes Weinbauland gelten oder in einem Land ganz anders gewichtet werden als in anderen Ländern.
Dazu gibt es noch die Möglichkeit, dass Weinerzeuger ihren Wein auf einer niedrigeren Ebene als vorgesehen einstufen lassen oder ganz und gar auf eine Klassifizierung verzichten. Dies geschieht zwar nicht allzu häufig, aber hin und wieder machen einige Winzer vornehmlich aus Marketinggründen gebrauch von dieser Option.
ÜBERSICHT ÜBER DIE INTERNATIONALEN QUALITÄTSSTUFEN
Deutschland | Frankreich | Italien | Spanien | Portugal |
---|---|---|---|---|
Tafelwein | Vin de France | Vino da Tavola | Vino de mesa | Vinho de mesa |
Landwein | IGP | IGT | Vino de la tierra | Vinho regional |
Qualitätswein | AOP und VDQS | DOC | DO | VQPRD |
Prädikatswein | AOP | DOCG | DOCa | DOC |
Qualitätssystem
Die Entscheidung über die Weinqualität erfolgt durch den Konsumenten und ist trotz aller wissenschaftlich fundierten Analysemethoden eine Mischung aus nicht objektiven, sondern vor allem subjektiven Eindrücken. Ob ein Wein „schmeckt“, hängt auch von physiologisch bedingten Vorlieben oder Abneigungen (jemand mag keinen Rotwein, weil er einmal schlechte Erfahrungen auf Grund hoher Histaminwerte gemacht hat), dem kulturellen Hintergrund des Konsumenten und den persönlichen Erfahrungen ab. Erfahrungen sind zwar streng betrachtet subjektiv, aber andererseits ein objektives Kriterium (ein Sodbrennen bei säurebetonten Weinen wirkt als „schlechte Qualität“).
De gustibus non est disputandum
Der Chemiker beschreibt durch objektive Analysen, wie der Wein beschaffen ist, der Konsument bzw. Weinkritiker beschreibt subjektiv, wie er schmeckt. Das Erstere bringt bei Wiederholung dasselbe Ergebnis, bei Zweiterem ist das nicht gesichert. Letztlich gilt der Ausspruch: De gustibus non est disputandum (Über Geschmack kann man nicht streiten). Eine qualitative Weinbewertung mit Benotung und verbaler Beschreibung wird durch professionelle Weinverkostung ermittelt. Es gibt Versuche, die „schmeckbare“ Qualität mittels Glykosyl-Glukose Assay festzustellen.
Herkunft & Qualitätspyramide
Die Weinqualität wird durch die Herkunft (Ursprung), die Methoden der Weingartenpflege (im Weinberg), sowie die Vinifikation (im Weinkeller) beeinflusst. Die Gepflogenheit, Weine in Qualitätsklassen einzuteilen, gab es schon in der Antike, wobei bei der Beurteilung der Ursprung der Trauben seit je her eine große Rolle gespielt hat. Ab den 1970er-Jahren wurde in vielen Ländern ein herkunftsbasierendes System eingeführt.
In den 1990er-Jahren wurde durch die EU ein mehrstufiges Qualitätssystem mit den Stufen Tischwein (siehe aber dort), Tafelwein, Landwein und Qualitätswein (bzw. QbA = Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) etabliert, das bis Juli 2009 gültig war. In einzelnen Ländern gab es dabei auch Zwischenstufen oder Sonderbezeichnungen wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich den Prädikatswein. In den EU-Staaten und zum Teil auch in der Neuen Welt ist noch immer ein zumeist mehrstufiges Qualitätsweinschema mit verschiedenen Bezeichnungen gültig.
EU-Weinmarktordnung 2009
Im August 2009 ist eine umfangreich adaptierte EU-Weinmarktordnung mit gravierenden Änderungen bei den Qualitätsstufen und Bezeichnungen in Kraft getreten. Dabei wurde das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts auch für den Wein übernommen und dem Kriterium Herkunft (Ursprung) große Bedeutung gegeben. Es wird wird nun in „Wein ohne geografische Angabe“ und in „Wein mit geografischer Angabe“ unterschieden.
Nach Vorbild des französischen Appellationssystems wurde die Philosophie des „romanischen Weinrechts“ übernommen, die bei Wein, Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen seit jeher auf der Herkunft basiert. Dadurch sollen die in vielen Ländern zum Teil nach Beliebigkeit staatlich festgelegten und zueinander inkompatiblen Qualitätshierarchien ersetzt, die neuen Stufen mit eindeutigen Profilen verbunden und für den Konsumenten verständlich gemacht werden.
Neue Qualitätsstufen
Gemäß einer Übergangsfrist durften Weine, welche nach „alter Regelung“ vor dem 31. Dezember 2010 vermarktet wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden. Die Mitgliedstaaten waren jedoch verpflichtet, bis Ende 2011 die technischen Spezifikationen für alle zu schützenden Herkunftsnamen an die Kommission zu übermitteln, da sonst der internationale Schutz für eine solche Herkunft verfallen wäre. Die neuen Bezeichnungen:
- Wein ohne Sorte und Jahrgang mit Angabe Staat = z. B. Wein aus Deutschland (früher Tafelwein)
- Wein mit Sorte und/oder Jahrgang mit Angabe Staat
- Wein aus Trauben eines EU-Staates, verarbeitet in einem anderem EU-Staat
- Wein aus Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der EU = Europäischer Wein
- Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geografischer Angabe = Landwein
- Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein und (landesspezifisch) Prädikatswein

Eine Besonderheit ist die mögliche Verarbeitung von Trauben eines EU-Mitgliedsstaates in einem anderen wie z. B „Wein gewonnen in Österreich aus in Italien geernteten Trauben“. Weine aus Drittländern werden mit Angabe des Drittlandes etikttiert, z. B. „Wein aus Chile“ oder „Wein aus Australien“. Ein Verschnitt von Weinen aus mehreren Drittländern, z. B. ein chilenischer Wein verschnitten mit einem australischen Wein, trägt die Bezeichnung „Verschnitt von Weinen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft“ oder „Verschnitt aus chilenischem und australischem Wein“.
Weine ohne geografische Angaben
Diese werden schlicht als „Wein“ bezeichnet; der Begriff Tafelwein ist nicht mehr erlaubt. In dieser Stufe wird in „Wein“ (ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe) und in „Wein mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe“ unterschieden. Damit soll eine Chancengleichheit mit Weinexporten aus Drittländern wie Argentinien, Australien, Chile, Neuseeland, Südafrika und den USA erreicht werden. Als Kompromiss wurde jedoch festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten für diese Weine strengere Voraussetzungen und Kontrollen festlegen müssen, als für Weine ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe.
Durch die neue Kategorie „Wein“ sollen größere Mengen einfachen Weines ohne nähere Herkunft, aber mit Sortenangaben auf dem (Welt-)Markt besser vermartbar sein, wie es in Übersee schon lange üblich war. Vor der neuen Weinmarktordnung war innerhalb der EU die Angabe der Rebsorten bei der Kategorie „Tafelwein“ verboten. Diese Kategorie wurde deshalb degradiert, um die Herkunfts- (Land- und Qualitäts-) Weine davon positiv abzuheben. Man wollte damit die einfacheren Weine zwecks Vermeidung der Überschussproduktion markttauglicher machen.
Obligatorisch ist die Herkunftsangabe des Landes (z. B. Wein/Erzeugnis aus Deutschland), wo die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden. Bei einem Wein aus Trauben verschiedener Mitgliedsstaaten muss die Angabe „Wein aus der Europäischen Gemeinschaft“ erfolgen. Dies ist zwar bezüglich „Weine ohne geografische Angabe“ verwirrend, aber „Mitgliedsstaat“ oder „Europäische Gemeinschaft“ gelten nicht als „geografische Angabe“ oder „Ursprungsbezeichnung“. Auch der Abfüller angegeben werden. Hingegen sind Angaben über den Betrieb wie Schloss, Weinbau oder Weingut, sowie Verfahren wie „gegoren im Fass“ oder „ausgebaut im Fass“ verboten.
Wein – ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe
Diese Weine entsprechen sinngemäß dem bisherigen Tafelwein. Er wird als Marktordnungsprodukt von niedriger Qualität gesehen. Deshalb darf er auch bis zu einem gewissem den Geschmack nicht beeinträchtigendem Ausmaß Weinfehler wie zum Beispiel einen leichten Böckser aufweisen. Für diese unterste Stufe gibt es keine Höchstertragsgrenzen, sowie auch keinerlei Anbau- und Produktionsregeln, was großen Spielraum ermöglicht.
Wein – mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe
Weine ohne nähere Herkunftsangabe (also nur Mitgliedsstaat) müssen in Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei sein und hinsichtlich Rebsorte eine Sortentypizität aufweisen. Es gibt es eine länderspezifische Höchstertragsregelung. Bestimmte Rebsortenbezeichnungen, die als Namensbestandteil eine geschützte geografische Angabe oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung aufweisen und damit für den Verbraucher irreführend sein könnten, sind davon ausgeschlossen. Zum Beispiel deutet Weißer, Grauer und Blauer Burgunder auf Burgund hin und ist deshalb in Deutschland und Österreich verboten. Es liegt in Kompetenz der Mitgliedsstaaten, diese Rebsorten zu definieren.

Landwein und Qualitätswein (alt) = Wein g.g.A und Wein g.U. (neu)
Für die qualitätsmäßig darüberstehenden Weine gibt es so wie früher zwei Stufen, die den früheren Landweinen und Qualitätsweinen (plus Prädikatsweinen) entsprechen. Je kleiner das Herkunftsgebiet, desto höher sind auch die weingesetzlichen Anforderungen bezüglich Ertrag und Alkoholgehalt. Alle geschützten Herkunftsangaben müssen von den Mitgliedsstaaten beantragt werden und sind in einer EU-Verordnung aufgelistet.
Die Mitgliedsstaaten dürfen alle bisherigen Bezeichnungen als traditionelle Begriffe beibehalten. Innerhalb der zwei Stufen wird es wie früher landesspezifische Abstufungen, wie in Deutschland und Österreich beim g.U. Qualitätswein und Prädikatswein oder in Italien DOC und DOCG geben. Um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern (Nicht-EU-Staaten) zu erhöhen, dürfen im Gegensatz zu früher auch diese Weine nunmehr unbeschränkt nicht so wie vorher ausschließlich in Flaschen, sondern auch in Behältnisse wie Bag-in-Boxes oder Tetra Pak abgefüllt werden. Ein neuer Trend mit Nachhaltigkeits-Gedanken ist, Wein auch in Mehrweg-Bierflaschen mit Kronkorken abzufüllen.
Die Begriffe g.g.A. (geschützte geografische Angabe) und g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) sind nichts Neues, sondern waren schon länger für die Kennzeichnung geografisch- und ursprungsgeschützter Lebensmittel üblich.
Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geografischer Angabe
Diese Weine entsprechen dem Landwein. Sie stammen in der Regel aus größeren Gebieten wie Region oder Bundesland. Obligatorisch ist die Angabe des Mitgliedsstaates und der Weinbauregion als Herkunftsangabe am Etikett. Der Ausdruck „geografische Angabe“ bezeichnet den Namen einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Weines mit folgenden Anforderungen dient:
Sie müssen eine bestimmte Güte, Ansehen oder andere Eigenschaften gemäß dem geografischen Ursprung haben. Zumindest 85% der Trauben müssen von dort stammen und die Herstellung dort erfolgen. Die verwendeten Rebsorten müssen zur Spezies Vitis vinifera oder einer Kreuzung zwischen Sorten der Vitis vinifera und einer anderen Sorte der Gattung Vitis (z. B. asiatischer Vitis amurensis oder amerikanischen Vitis labrusca) zählen.
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